Sixtyfold Commercial License Terms
Version:
2026-08-08
Diese Bedingungen regeln kommerzielle Abonnements für Sixtyfold Charts.
1. Parteien und Annahme
Der Lizenzgeber ist Different Planet - Unipessoal Lda., eingetragen bei Rua Fialho de Almeida nº14, 2º Esq - Office FG20, 1070-129 Avenidas Novas, Lisbon - Portugal, Reg.-/NIPC-Nummer 516082000, EU-USt-Nummer PT516082000 (Lizenzgeber).
Der Lizenznehmer ist die im gehosteten Checkout benannte unabhängige Fachperson, der Einzelunternehmer oder die juristische Person. Eine Person, die für eine Organisation akzeptiert, bestätigt die Vollmacht, sie zu binden. Der Checkout protokolliert die akzeptierte Fassung der Bedingungen, Plan, Preis, Währung, Vertragslaufzeit und die angeforderte sofortige Lieferung.
2. Software und Pläne
Software bezeichnet die aktuellen Sixtyfold Charts JavaScript‑Pakete, die während einer aktiven Laufzeit unter der akzeptierten Bestellung bereitgestellt werden. Sie schließt eine separat benannte Produktlinie, native Implementierung, kundenspezifische Dienstleistung oder zukünftige Komponentensuite aus, sofern nicht ausdrücklich in einer akzeptierten Bestellung enthalten.
| Plan | Lizenznehmer | Rechte |
|---|---|---|
| Solo | Eine namentlich genannte unabhängige Person | Unbegrenzte Standardanwendungen, die sich im persönlichen Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Person befinden |
| Company Founding | Eine namentlich genannte juristische Person | Unbegrenzte Entwickler und Standardanwendungen |
| OEM Launch | Eine namentlich genannte juristische Person | Firmenrechte plus ein namentlich genanntes OEM-Produkt |
Dauerhafte OEM-Rechte für ein benanntes Produkt, zusätzliche OEM-Produkte, Gruppenabdeckung, Service-Level, Sicherheitsanforderungen, Bestellungen und Banküberweisungs-Beschaffung sind nur über eine separat unterzeichnete Bestellung erhältlich. Kontaktieren Sie sales@sixtyfold.dev. Eine unterzeichnete Bestellung kann diese Bedingungen für diese Bestellung abändern und hat Vorrang, wenn die Dokumente im Widerspruch stehen.
Eine Standardanwendung ist eine interne, öffentlich zugängliche, kundengerichtete oder SaaS-Anwendung, die vom Lizenznehmer besitzt oder kontrolliert wird und die Software nicht als separat nutzbare Komponente offenlegt. Ein OEM-Produkt ist ein benanntes, eigenständig nützliches Produkt, das vom Lizenznehmer besessen oder kontrolliert wird und beim Checkout angegeben wird.
Solo-Rechte sind nicht teilbar. Wenn ein Arbeitgeber, Kunde, Partner, Unternehmen oder eine andere juristische Einheit eine Anwendung besitzt oder kontrolliert, benötigt diese Einheit Company- oder OEM-Abdeckung, selbst wenn eine einzelne Person alle Entwicklungsarbeiten ausführt. Company- und OEM-Abdeckungen gelten für Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die ausschließlich für die benannte Einheit arbeiten, jedoch nicht für Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Kunden oder andere Einheiten, es sei denn, eine unterzeichnete Bestellung bestimmt etwas anderes.
3. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich Zahlung und dieser Bedingungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer während der aktiven Laufzeit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur:
- internen Nutzung, Vervielfältigung und Modifikation der Software;
- Erstellung und Bereitstellung standardmäßiger Anwendungen;
- Bereitstellung dieser Anwendungen für interne und externe Endbenutzer;
- vernünftige Sicherungs- und Build-System-Kopien anfertigen.
Die Gewährung ist nicht nach Domain, Deployment, Anwendung-Endbenutzer oder Datenvolumen bemessen. Erforderliche Urheberrechts-, Lizenz- und Dritthinweis müssen erhalten bleiben.
Der OEM‑Plan erlaubt zusätzlich, die Software während der aktiven Laufzeit in kompilierter oder gebündelter Form als untrennbaren Bestandteil des benannten OEM‑Produkts zu vertreiben, für unbegrenzte Kundeninstallationen und Endbenutzer. Kunden erhalten kein Recht, auf die Software separat zuzugreifen, sie zu extrahieren, zu ändern, gegen sie zu bauen oder wiederzuverwenden.
4. Beschränkungen
Ohne eine separate schriftliche Vereinbarung darf der Lizenznehmer nicht:
- die Software als eigenständige oder konkurrierende Bibliothek weiterverbreiten oder zugänglich machen;
- die Lizenz an eine andere Person oder Einrichtung unterlizenzieren, verkaufen, vermieten, übertragen oder teilen;
- die Lizenz für einen unbenannten Konzernangehörigen oder Kunden verwenden;
- mehr als ein OEM-Produkt vertreiben;
- Kunden Entwicklerrechte gewähren;
- einen Chart-Builder, low-code/no-code-Builder, ein White-Label‑Komponent, SDK oder Entwicklerwerkzeug anbieten, in dem Dritte Sixtyfold als Komponente verwenden können; oder
- erforderliche proprietäre oder Drittanbieter‑Hinweise entfernen.
Die Verwendung eines KI‑Systems, eines Programmierassistenten, Generators, Agenten, Übersetzers, Obfuskators oder Refactoring‑Werkzeugs erweitert diese Rechte nicht. Ausgaben, die die Software reproduzieren, modifizieren, einbetten, aufrufen oder anderweitig integrieren, unterliegen weiterhin diesen Bedingungen soweit vertraglich und gesetzlich vorgesehen. Unabhängig erstellte Software ist nicht allein deshalb abgedeckt, weil sie ähnliche Ideen, Schnittstellen, Verhaltensweisen oder Funktionalität implementiert.
5. Abonnement, Support und Ablauf
Abonnements verlängern sich im beim Checkout angezeigten Intervall, bis sie gekündigt werden. Eine Kündigung verhindert die nächste Verlängerung und verkürzt die bezahlte Laufzeit nicht. Support ist während einer aktiven Laufzeit unter support@sixtyfold.dev verfügbar, ohne zugesicherten Antwort‑ oder Lösungs‑Servicelevel, sofern nicht eine unterzeichnete Bestellung etwas anderes festlegt.
Nachdem die bezahlte Laufzeit endet, dürfen während dieser Zeit bereitgestellte Anwendungen weiter betrieben werden. Autorisierte OEM‑Kundeninstallationen, die während dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürfen ebenfalls weiter betrieben werden. Der Lizenznehmer darf danach Sixtyfold nicht für neue Entwicklungen verwenden, keine neue oder geänderte Veröffentlichung mit Sixtyfold bereitstellen, keine neue OEM‑Installation liefern, keine Updates verwenden oder Support erhalten. Diese Fortsetzungsrechte gelten nicht nach einer Kündigung wegen eines nicht behobenen wesentlichen Vertragsbruchs.
6. Geschützte Tarife
Im Checkout angezeigte Preise verstehen sich ohne anwendbare Steuern. Ein geschützter Tarif ist der Nettobetrag des Abonnements vor anwendbarer Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuer.
Solo verlängert sich zum aktuell veröffentlichten Solo‑Preis. Der Company Founding‑Tarif bleibt fest, solange dieselbe juristische Person denselben Plan und Umfang kontinuierlich verlängert. Lässt die Deckung nach oder ändert sich ihr Umfang, gilt für einen späteren Kauf der dann verfügbare Preis.
Der OEM Launch‑Tarif ist für die ersten vier aufeinanderfolgenden Jahreslaufzeiten fest. Danach kann der Lizenzgeber den Verlängerungspreis ändern, wenn er mindestens 90 Tage vorher benachrichtigt. Ein anderes lizenziertes Produkt, ein zusätzliches OEM‑Produkt, eine Übertragung oder sonstige Umfangsänderungen erfordern eine neue Bestellung zum dann verfügbaren Preis.
7. Freiwillige Rückerstattungsgarantie und gesetzliche Mindestrechte
Der Erstkauf eines Solo‑ oder Company‑Abonnements kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf für eine vollständige Rückerstattung storniert werden, indem Sie support@sixtyfold.dev] kontaktieren. Diese freiwillige Garantie gilt nicht für OEM‑, kundenspezifische, Ersatz‑, Verlängerungs‑ oder bereits erstattete Käufe.
Eine Rückerstattung beendet sofort die kommerzielle Lizenz und das Recht auf Weiterbetrieb nach Ablauf. Der Lizenznehmer muss die kommerzielle Nutzung einstellen und die Software aus jeder kommerziellen Veröffentlichung oder Bereitstellung entfernen. Eine Rückerstattung schränkt kein Recht oder Rechtsmittel ein, das rechtlich nicht beschränkt werden darf.
Die Software wird nach erfolgreichem Checkout sofort elektronisch geliefert. Durch Abschließen des Checkouts fordert der Käufer sofortigen Zugriff an und erkennt, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht Anwendung findet, ausdrücklich an, dass der Beginn der digitalen Lieferung ein gesetzliches Widerrufsrecht beeinträchtigen kann. Der Checkout enthält diese Anforderung und Anerkennung zusammen mit der erforderlichen Zustimmung zu den Bedingungen. Die oben genannte freiwillige Garantie steht neben und ersetzt nicht gesetzliche Mindestrechte.
8. Eigentum und Verifizierung
Der Lizenzgeber und seine Beitragenden behalten das Eigentum an der Software. Der Lizenznehmer besitzt seine Anwendungen und Daten. Es werden keine Rechte eingeräumt, außer den hier genannten.
Die Software enthält keinen verpflichtenden Laufzeit‑Aktivierungsmechanismus oder „phone‑home“. Nach angemessener schriftlicher Ankündigung muss der Lizenznehmer Informationen bereitstellen, die angemessen erforderlich sind, um den Umfang seines akzeptierten Plans zu bestätigen.
9. Gewährleistungsausschluss und Haftung
Soweit nach geltendem Recht zulässig, wird die Software wie besehen und wie verfügbar bereitgestellt, ohne ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung oder Zusicherung. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die Software für den vorgesehenen Einsatz zu bewerten, zu testen, zu sichern und sicher zu integrieren.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für direkte, indirekte, beiläufige, besondere, mittelbare, exemplarische oder strafende Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder der Beschaffenheit der Software ergeben, nach jeder Rechtsgrundlage, selbst wenn darauf hingewiesen wurde, dass ein solcher Verlust oder Schaden möglich war.
Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung aus oder begrenzt sie in dem Umfang, in dem sie rechtlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
10. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen, die angenommene Bestellung und damit verbundene außervertragliche Verpflichtungen unterliegen portugiesischem Recht. Soweit zwingendes Recht es zulässt, haben die Gerichte mit örtlicher Zuständigkeit für Lissabon, Portugal, ausschließliche Gerichtsbarkeit. Dies schließt kein nicht abtretbares Recht, ein zuständiges Aufsichtsverfahren oder das Recht aus, einstweilige Maßnahmen bei einem anderen zuständigen Gericht zu beantragen.
Fragen: legal@sixtyfold.dev.